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Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Gelsenkirchen-Ückendorf
§ 1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Name des Vereins lautet: „Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Gelsenkirchen Ückendorf“. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Zusatz „e.V.“
(2) Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Gelsenkirchen.
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Kassenordnung des Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Gelsenkirchen-Ückendorf
§ 1 Grundsätze
(1) Die Kassenordnung regelt die Einnahmen und Ausgaben des Vereins. Die erwirtschafteten Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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